Es besteht nun auch bei uns die Möglichkeit einer fördernden Mitgliedschaft in unserem Verein. Als fördernde Mitglieder versteht man Mitglieder, die den Verein durch unregelmäßige Geld -, Sach - oder Arbeitsleistungen unterstützen. Diese Mitglieder nehmen nicht aktiv am Vereinsleben teil, haben gegenüber dem Verein regelmäßig keine Rechte und Pflichten und unterliegen nicht der Vereinsgewalt. Die Teilnahme an Mitgliederversammlungen kann Ihnen nicht versagt werden; fördernde Mitglieder haben dann allerdings kein Stimmrecht. Vereine, die den Kontakt zu ihren fördernden Mitgliedern umsichtig pflegen, legen großen Wert darauf, gerade auch ihre fördernden Mitglieder zur Hauptversammlung einzuladen. Schließlich bieten gerade auch diese Mitgliedertreffen eine hervorragende Gelegenheit, um die fördernden Mitglieder (noch) stärker an ihren Verein zu binden.