Teilnahme - und allgemeine Vereinsbedingungen für die Technikschwimmausbildung

Das sind unsere Teilnahme - sowie allgemeinen Vereinsbedingungen rund um unsere Schwimmausbildung und wir bitten um Einhaltung dieser bei der Schwimmausbildung. Teilnehmen kann jedes Vereinsmitglied mit einer aktuell gültigen Anmeldung und nach Bezahlung des aktuell geltenden Beitrags. Der Beitrag für die Vereinsmitgliedschaft ist mit der Anmeldung verbindlich und wird mit einer Einmalzahlung in Höhe von 286,00€ bei Ausbildungsbuchung fällig bzw. sollte auch umgehend beglichen werden.

  1. Nach Abschluss der gewählten Schwimmausbildung können die Teilnehmer mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen und bis zum endgültigen Austritt weiterschwimmen bzw. das erlernte festigen
  2. Familienmitglieder von Teilnehmern der Technikschwimmausbildung erhalten keine Beitragsermäßigung.
  3. Jede Anmeldung erfolgt grundsätzlich für die genannte Schwimmausbildung.
  4. Ist bekannt, dass ein angemeldeter Teilnehmer aus medizinischen Gründen über einen Zeitraum von mehr als vier Wochen nicht an der Ausbildung teilnehmen kann, ist dieser bzw. sein gesetzlicher Vertreter verpflichtet, den Verein alsbald zu benachrichtigen und darüber zu informieren. Über eine anteilige Erstattung des Vereinsbeitrags kann nur bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung durch den Vorstand mit Vorstandsbeschluß entschieden werden.
  5. Bei Ausfall von Trainingszeiten und Ausbildungseinheiten bemüht sich der zuständige Koordinator bzw. der Trainer, einen Ersatztermin zu vereinbaren. Ausgefallene Ausbildungseinheiten verfallen nicht, sondern werden am Ende der jeweiligen Schwimmausbildung angehängt! Ersatztermine können nicht garantiert werden. Es besteht kein Anspruch auf Beitragsrückerstattung bei Trainingsausfall oder Fehlterminen des Teilnehmenden aufgrund von Krankheit o. ä. Terminverschiebungen und Änderungen der Schwimmhallen aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor. Auf Wassertemperaturen und Verlegung bzw. Ausfall von Schwimmzeiten auf Veranlassung der Berliner Bäder - Betriebe AöR (BBB) oder anderer Institutionen und Vereine haben wir keinen Einfluss.

Angaben über den Gesundheitszustand:

  • Der Teilnehmende muss gesund und voll belastbar sein, um Unterrichtsangebot ohne Einschränkungen absolvieren zu können. Eine ärztliche Bescheinigung wird nicht verlangt, eine Untersuchung vor Antritt des Unterrichtsangebots wird aber dringend empfohlen, ausgenommen davon Inklusionskinder
  • Die gesetzlichen Vertreter von minderjährigen Teilnehmern verpflichten sich bei Anmeldung und zu Beginn eines jeweiligen Unterrichtsangebots der Schwimmabteilung, den zuständigen Koordinator sowie den Trainer über alle    gesundheitlichen Beeinträchtigungen und notwendigen Medikamente des Teilnehmers zu informieren.
  • Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmenden während eines Unterrichtangebots der Schwimmabteilung sind dem Trainer sowie dem zuständigen Koordinator unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss der Verpflichtung zur Leistungserbringung der Schwimmabteilung führen.
  • Ein absolutes Schwimmverbot besteht bei Ohrenentzündungen, Augenentzündungen, ansteckenden Krankheiten, Fieber, nach Impfungen und bei akutem Durchfall.
  • Sollte ein Teilnehmer nach dem Besuch einer Ausbildungseinheit positiv auf das Virus SARS – COVID - 19 getestet worden sein, besteht eine Mitteilungspflicht an den Verein. Wichtige Informationen sind u.a. wann das positive Testergebnis vorlag und ob es sich um einen Antigen - Schnelltest oder einen PCR - Test gehandelt hat. Weisungen und Informationen des zuständigen Gesundheitsamtes, die im Interesse des Vereins stehen, sind an den Verein weiterzuleiten. Solange das Virus beim Teilnehmer nachweisbar ist, ist dieser von der Ausbildung ausgeschlossen

Bitte beachten:

  1. Die Teilnehmer haben 30 Minuten vor Ausbildungsbeginn an der Schwimmhalle zu erscheinen, damit ein rechtzeitiger Ausbildungsbeginn gewährleistet ist. Teilnehmern, die nach der vereinbarten Treffzeit an der Schwimmhalle erscheinen, wird der Zutritt zur Ausbildungsstätte verwehrt. Die Einheit gilt in diesem Fall als individueller Fehltermin und kann nicht erstattet werden.
  2. Das Unterrichtsangebot kann nur in Badebekleidung angetreten werden. Ungeeignete Schwimmbekleidung sind Bikinis und Badeshorts, da diese verrutschen können bzw. die Wasserlage des Teilnehmers negativ beeinträchtigen. Sollte eine Schwimmbrille von Nöten sein, muss diese dem Zweck entsprechen (d.h. keine Taucherbrille mit Nasenverschluss). Badekappen sind vor allem bei langen Haaren empfehlenswert. Das Tragen von Uhren und Schmuck (besonders Ketten am Hals, sowie an Hand- u. Fußgelenk; Ohrstecker, Ringe, Leder-, Stoff- u. Gummibänder, Schrankschlüssel) ist wegen der Verletzungsgefahr verboten.
  3. Der Teilnehmer ist durch die Mitgliedschaft im Verein während der Übungseinheiten im Schwimmbad im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Landesportbund Berlin (LSB) Unfall - und Haftpflicht versichert. Haftung für selbstverschuldete Unfälle und Schäden, sowie Verlust von Garderobe und mitgebrachten Gegenständen wird vom Verein oder den Berliner Bäder Betrieben nicht übernommen.
  4. Der Umkleide - und Beckenbereich darf nur in Anwesenheit der Trainer betreten werden. Begleitpersonen dürfen diese aus versicherungsrechtlichen Gründen nur im absoluten Ausnahmefall und auf Weisung des Trainers auf eigene Gefahr betreten. Bei Verlassen der Ausbildungsstätte endet die Aufsichtspflicht der Trainer über die Teilnehmer.
  5. Die Hausordnung der entsprechenden Sportstätten ist zu beachten.

 

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